Wenn nicht jetzt, wann dann?

Klasse B / BE / B96                

 

Freude steckt an.

Wir schulen Klasse A und A2 auf Kawasaki Z650

 

Es beginnt beim Einsteigen, steigert sich beim Starten und lässt das Herz mit jeder Fahrstunde höher schlagen:

                                                    

Klasse A / AM / Mofa       

 

Klasse AM und Mofa auf Peugeot

Klasse A1 auf Honda CB 125 F

Klasse C / CE                  

 

Klasse AM (ALT M)

  • Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH

    • Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,

    • Verbrennungsmotor max. 50 ccm.
       

Klasse A1

  • Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h

    • Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.

    • Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung,

    • Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung,

    • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).

  • Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
     

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

Klasse A2 (ALT A Beschränkt)

  • Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.

WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

 

Klasse A (ALT A)

  • Kraftrad über 45 km/h bbH

    • über 35 kW Motorleistung,

    • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
      24 Jahre
      (Direkteinstieg), bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre, Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre

    •  

  • Kraftfahrzeuge

    • Motorleistung mehr als 15 kW,

    • Hubraum mehr als 50 ccm.

WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG

Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.