|
Zwei Jahre Probezeit? Das muss nicht sein! Es gibt doch „FSF“! |
|
|
|
|
|
Die Probezeit dauert üblicherweise zwei Jahre. Sie kann sich (bei Fehlverhalten) sogar auf vier Jahre verlängern. Seit dem 01.01.04 sorgt das Modell der „Zweiten Ausbildungsphase“ dafür, dass Fahranfänger bereits nach einem Jahr aus der Probezeit entlassen werden können. Und zwar dann, wenn ihr an einem freiwilligen Fortbildungsseminar für Fahranfänger ( FSF) teilnehmt.
Vorraussetzung: Du besitzt die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 6 Monaten Du bis noch in der Probezeit
Der Aufbau des Seminars: - Insgesamt 3 Gruppensitzungen à 90 Minuten - Eine Übungs-bzw. Beobachtungsfahrt (60 Min.) - Ein Block mit Sicherheitsübungen von ca. 4 Stunden Dauer mit Sicherheitstrainer - Zeitraum mindestens 2 Wochen
Absichten des Seminars: Das Seminar soll eine bewusste Auseinadersetzung mit den Verhaltensmöglichkeiten im Straßenverkehr bewirken und die Fähigkeiten der Teilnehmer verbessern. Das hilft, zukünftige Probleme zu vermeiden. Die Teilnehmer haben zu diesem Zeitpunkt schon einige Monate Fahrerfahrung, darum kann auf einem ganz anderen Level gearbeitet werden als bei der Fahrschulausbildung. Es werden Hilfestellungen gegeben und auch die Fahrtechnik wird verbessert. Nutzen/ Kosten? Der deutlichste Effekt: Die restliche Probezeit wird um 1 Jahr verkürzt. 6-12 Monate nach der Fahrprüfung lohnt sich die 1-jähre Probezeitverkürzung noch am meisten. Man kann an dem FSF-Seminar nur einmalig teilnehmen. Wenn dann innerhalb der (verkürzten) Probezeit ein schwerer Verstoß nach dem Probezeit-Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B stattfinden, wird die restliche Probezeit (wie üblich) um 2 Jahre verlängert. Nach dem vollständigen Abschluss des FSF-Seminars gibt es eine Teilnehmerbescheinigung, die man möglichst bald beim Straßenverkehrsamt einreichen muß.
|
|